Rauchmelderpflicht

In Bayern sind Rauchmelder seit dem 01.01.2018 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Bayern und wichtige Links hier.