Vom 1. März bis 31. Oktober ist es verboten, im Wald sowie auf Moor- und Heideflächen zu rauchen oder offenes Feuer zu entzünden.
Feuer machen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Informationen über die aktuelle Waldbrandstufe erhalten Sie beim Deutschen Wetterdienst (DWD).