Bürgerinfos

Defibrillator

Im Jahr 2019 wurde am FFW-Haus ein Defibrillator angebracht.
(Pyraser Str. 2, Vorderseite, oberhalb des Fahrradständers)
Dieser kann von Jedermann jederzeit in Notsituationen dort entnommen werden. Bitte denken Sie daran unbedingt an das Absetzten des Notrufes und an Information der FFW Hofstetten nach Entnahme und  Gebrauch des Defibrillators.

Rauchmelder

In Bayern sind Rauchmelder seit dem 01.01.2018 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Bayern und wichtige Links hier.

Rettungsgasse

Wie bilde ich die Rettungsgasse? Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen.

Kochtopf brennt

Fett in Flammen, So löschen Sie das Feuer richtig:

Befindet sich ein Deckel in Griffweite, decken Sie damit den Brandherd ab, um dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen. Schalten Sie nun den Herd aus, und nehmen Sie Topf oder Pfanne vorsichtig von der Herdplatte. Löschen Sie Fett NIEMALS mit Wasser.

Schlange im Garten?

Gerade durch unsere Wälder und Weiher fühlen sich manche Kriechtiere, wie gerade die hier regelmäßig anzutreffenden Ringelnattern sehr wohl. Aber was tun, wenn man eine Ringelnatter im Garten vorfindet. Nehmen Sie das Tier auf und setzten Sie es im Wald oder nahe eines Weihers wieder aus. 
Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren sie uns, wir beraten Sie gerne.
Das Absetzen eines Notrufes unter der Rufnummer 112 ist in den seltensten Fällen erforderlich.

Sommerhitze – erhöhte Brandgefahr

Vom 1. März bis 31. Oktober ist es verboten, im Wald sowie auf Moor- und Heideflächen zu rauchen oder offenes Feuer zu entzünden.
Feuer machen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Informationen über die aktuelle Waldbrandstufe erhalten Sie beim Deutschen Wetterdienst (DWD).

Richtiges Verhalten im Wald
  • Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe, außer an hierzu ausdrücklich ausgewiesenen Plätzen!
  • Nicht Rauchen und keine Zigarettenreste fortwerfen! Dies gilt auch für die Autofahrt durch oder entlang eines Waldes! 
  • Keine Glasabfälle liegen lassen, sie könnten bei Sonnenbestrahlung als Brennglas wirken! 
  • Nicht mit dem Fahrzeug über entzündlichem Untergrund parken! Der Katalysator eines Kraftfahrzeugs erhitzt sich stark und kann einen Brand auslösen! Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkfl ächen!

Denken Sie immer daran:
Betroffene und Anlieger eines Hausbrandes können evakuiert werden. Flora, Fauna und die Tierwelt jedoch bleiben im Brandfall ihrem Schicksal überlassen…

Starkregenereignisse

Räumen Sie die Kellerräume, in die Grundwasser eindringen kann oder die volllaufen können, aus. Dichten Sie Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen ab.
Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab.
Denken Sie an die Stromschlaggefahr.
Keine gefährlichen Stoffe und hochwertigen Einrichtungen im Keller lagern.